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Wissenswertes

Das Programm
"Rucksack Schule"

Liebe Eltern,

das Programm „Rucksack Schule“ richtet sich kostenfrei an Eltern und ihre Kinder vom ersten bis zum vierten Schuljahr sowie an die Grundschule. Kinder sollten auf dem Weg zum Schul- und Bildungserfolg von ihren Eltern unterstützt und begleitet werden (z.B. bei den Hausaufgaben, beim Lesen, bei gemeinsamen Aktivitäten usw.).

Die Landeshauptstadt Hannover ermöglicht deshalb in enger Zusammenarbeit mit vielen Grundschulen die Sprachkompetenz, Mehrsprachigkeit und Interkulturalität zu fördern.

Gemeinsam mit allen Bildungsbeteiligten tragen Eltern zur Integration und zu einem erfolgreichen Bildungsverlauf ihrer Kinder bei!

Die Elternbegleiterin: Hadeel Marei

Telefon: 0176 43214338

trifft sich mit ihrer Elterngruppe

donnerstags, in der Küche (1. Etage)

von 08.15 bis 10.15 Uhr

Sie sind herzlich eingeladen!

Mehr Informationen sowie den Film zum Programm Rucksack Schule finden Sie unter Programm Rucksack Schule.

Informationen in anderen Sprachen

oder Sie wenden sich direkt an den Fachbereich Schule der Landeshauptstadt Hannover unter der E-Mail-Adresse: Rucksack-Schule@Hannover-Stadt.de

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Winter

Schulausfall

Schulausfall bei extremen Wetterverhältnissen: Die Stadt Hannover entscheidet

 

Die Entscheidung, ob Unterricht stattfindet oder nicht, treffen Landkreise und kreisfreien Städte in der Regel erst am frühen Morgen des jeweiligen Schultages und melden die Unterrichtsausfälle an die Lage- und Führungszentralen der örtlichen Polizeidirektionen. Diese steuern im Anschluss die Informationen an die move-Verkehrsmanagementzentrale (VMZ).

So werden Schülerinnen, Schüler und Eltern informiert:

  • Rundfunksender (NDR, FFN, …) zusammen mit den Verkehrshinweisen nach den Nachrichten

  • Verkehrsmanagementzentrale Niedersachsen www.vmz-niedersachsen.de/wissenswertes/

  • Andere Benachrichtigungssysteme der Schulträger.

 

Grundsätzlich gilt, dass Erziehungsberechtigte von Schülerinnen und Schülern im Primarbereich und im Sekundarbereich I, die eine unzumutbare Gefährdung ihrer Kinder auf dem Schulweg durch extreme Witterungsverhältnisse befürchten, ihre Kinder auch dann zu Hause behalten oder vorzeitig vom Unterricht abholen können, wenn kein genereller Unterrichtsausfall angeordnet worden ist.

Die Schulen gewährleisten für Schülerinnen und Schüler, die trotz des angeordneten Unterrichtsausfalls zur Schule kommen, die BETREUUNG.

 

An unserer Schule bedeutet das:

Für alle Kinder findet die BETREUUNG in der verlässlichen Grundschulzeit bis 13 Uhr statt. Wenn ihr Kind an diesem Tag im GANZTAG angemeldet ist, dann gewährleisten wir die BETREUUNG bis 16 Uhr. Für Kinder, die für die FRÜH-/ SPÄTBETREUUNG angemeldet sind, wird eine BETREUUNG bis 17.00 Uhr sichergestellt.

BETREUUNG: 8.00 – 13.00 Uhr

GANZTAG: 8.00 – 16.00 Uhr

FRÜHBETREUUNG: ab 7.00 Uhr

SPÄTBETREUUNG: bis 17.00 Uhr

Schulanmeldung

1

Einzugsgebiet

Informationen folgen in Kürze

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Anmeldung an der Grundschule Brüder-Grimm

Die Anmeldung in der Schule erfolgt ca. eineinhalb Jahre vor Einschulung. Schulpflichtig sind alle Kinder, die mit Beginn des Schuljahres der Einschulung das sechste Lebensjahr vollendet haben oder es bis zum folgenden 30. September vollenden werden. Für Kinder, die das sechste Lebensjahr zwischen dem 1. Juli und dem 30. September vollenden, können die Erziehungsberechtigten nach der Anmeldung durch eine formlose schriftliche Erklärung an unsere Schule die Einschulung einmalig um ein Jahr aufschieben. Diese Erklärung muss spätestens am 30. April in der Schule eingehen. Sollten Sie diese einmalige Aufschiebung der Einschulung um ein Jahr beabsichtigen, lassen Sie sich bitte rechtzeitig im Vorfeld durch die Kindertagesstätte beraten.

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Vorlesebesuche und Schnuppertag

Im Sommerhalbjahr kommen die mit uns kooperierenden Kindertagesstätten mit den zukünftigen Erstklässlern zu uns in die Schule, um die Schülerinnen und Schüler des dritten Jahrgangs zu besuchen. Die Kindergartenkinder nehmen dann an zwei Unterrichtsstunden teil. 
Ebenfalls im Sommerhalbjahr besuchen Schulkinder die zukünftigen Erstklässler an den kooperierenden Kindertagesstätten. Die Schulkinder lesen den Kindergartenkindern in Kleingruppen aus mitgebrachten Büchern vor.

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Sprachkenntnisse und Sprachfödermaßnahmen

Da normalerweise alle Kinder eine Kindertagesstätte besuchen, stellen die Erzieherinnen und Erzieher dort fest, ob das Kind angemessene deutsche Sprachkenntnisse sowie einen altersangemessenen Sprachstand hat. Bei erkanntem Bedarf erhält das Kind dann spätestens im Jahr vor der Einschulung in der besuchten Kindertagesstätte entsprechende Fördermaßnahmen durch die Erzieherinnen oder Erzieher.
Sollte das Kind keine Kindertagesstätte besuchen, führen Lehrerinnen und Lehrer bei der Anmeldung in der zuständigen Schule ein Gespräch mit dem Kind um herauszufinden, ob es einen angemessenen Wortschatz und ausreichende deutsche Sprachkenntnisse hat. Sollte dies nicht der Fall sein, erhält das Kind im Jahr vor seiner Einschulung Sprachfördermaßnahmen durch eine wohnortnahe Grundschule.

5

Elternabend, Einschulung und Klasseneinteilung

Kurz vor den Sommerferien findet der erste Elternabend für die Eltern der zukünftigen Erstklässler statt, an dem neben anderen wichtigen Themen u.a. die Klasseneinteilung und die Klassenleitung bekannt gegeben werden. 
Die Einschulung findet stets am ersten Samstag nach Ferienende um 9.00 bzw. 10.00 Uhr in der Schule statt. Aus Gründen des Brandschutzes können daran pro Kind zwei Erwachsene teilnehmen. Nach der kurzen Einschulungsfeier in der Aula gehen die Kinder dann in ihre erste Unterrichtsstunde. Die Gäste werden während dieser Zeit in unserer Schule preiswert bewirtet. Die Erlöse gehen zu 100% dem Förderverein unserer Schule zu.
Die Einteilung der Klassen übernimmt seit vielen Jahren eine Gruppe erfahrener Lehrkräfte. Hierbei stellt sich dieses Team der Herausforderung Freundschaftswünsche und zahlreiche pädagogische Gesichtspunkte erfolgreich zu berücksichtigen. Die Klassenleitungen des zukünftigen ersten Jahrganges sind dabei stets nicht beteiligt.

6

Fragen und Antworten zur inklusiven Schule (Inklusion)

Schreiben

Beschwerdeweg

Bitte halten Sie den hier beschriebenen Beschwerdeweg ein. Aus unserer jahrelangen Erfahrung wissen wir, dass sich im direkten und persönlichen Gespräch so gut wie alle Konflikte klären lassen.

Ein Kind hat eine Beschwerde gegen einen Erwachsenen

  1. Das Kind sucht das Gespräch mit der Person.

  2. Das Kind sucht das Gespräch mit der Klassenleitung.

  3. Das Kind bittet die Eltern um Hilfe. -> Ein Elternteil hat eine Beschwerde gegen einen Erwachsenen

Für die Eltern ist dieser Beschwerdeweg verbindlich einzuhalten:
Ein Elternteil hat eine Beschwerde gegen einen Erwachsenen

  1. Die Eltern suchen das Gespräch mit der Person.

  2. Die Eltern suchen das Gespräch mit der Klassenleitung.

  3. Die Eltern suchen das Gespräch mit der Schulleitung.

Wissenswertes (FAQ)

Anmeldung

F: Mein Kind ist vier Jahre alt. Was muss ich tun, damit ich mein Kind an der Grundschule Brüder-Grimm anmelden kann?

A: Ihr Kind ist ein so genannter „Schulanfänger“. Für diese Kinder verschickt die Landeshauptstadt automatisch eine Einladung zur Anmeldung. Hier wird ihnen die zuständige Schule sowie der Tag der Anmeldung genannt.

 

F: Mein Kind besucht die 2. Klasse einer anderen Grundschule. Wir ziehen in zwei Monaten in Ihren Schulbezirk. Was muss ich tun, damit ich mein Kind an der Grundschule Brüder-Grimm anmelden kann?

A: Informieren Sie uns bitte so früh wie möglich, sobald Sie wissen, dass Sie mit Ihrem schulpflichtigen Kind in unser Einzugsgebiet ziehen. Wir informieren Sie dann persönlich über das weitere Vorgehen.

 

F: Mein Kind beendet im Sommer die 4. Klasse. Meldet die Grundschule mein Kind an einer weiterführenden Schule an?

A: Nein, das müssen die Eltern tun. Die Anmeldetermine an den weiterführenden Schulen liegen in der Regel im Mai. Das genaue Datum veröffentlichen die weiterführenden Schulen in der Hannoverschen Allgemeinen Zeitung, der Neuen Presse sowie auf ihren Internetseiten.

2

Beurlaubung, Freistellung vom Unterricht

F: Mein Kind ist krank. Was muss ich tun?

A: Bitte melden Sie ihr Kind vor Unterrichtsbeginn per E-Mail, Telefonanruf oder dem Kontaktformular auf dieser Homepage krank. Bitte geben Sie Ihrem Kind – sobald es wieder in der Schule ist – eine schriftliche Entschuldigung an die Klassenleitung mit.  Sollten Sie das Fehlen Ihres Kindes nicht schriftlich entschuldigen, wird das Fehlen Ihres Kindes als unentschuldigter Fehltag gezählt. Dies gilt ebenfalls, falls Ihre schriftliche Entschuldigung nicht innerhalb von fünf Schultagen ab der Genesung Ihres Kindes in der Schule/bei der Klassenleitung eingeht.

 

F: Kann ich mein Kind vor den Ferien von der Schule abmelden? Es gibt gerade so günstige Flüge.

A: Nein. In Deutschland gilt die Schulpflicht. Von der Schulpflicht können keine Ausnahmen gemacht werden. Sollten wir von einer Schulpflichtverletzung erfahren oder einen begründeten Verdacht haben, müssen wir den Sachverhalt an die Landeshautstadt Hannover melden. Diese erlässt dann nach Prüfung in der Regel einen Bußgeldbescheid gegen die Eltern.

 

F: Die Großeltern feiern Goldene Hochzeit. Wir müssen dazu bereits am Freitag anreisen. Kann ich mein Kind aus diesem Grund von der Schule abmelden?

A: In begründeten Einzelfällen kann die Klassenleitung Ihres Kindes eine Beurlaubung aussprechen, wenn diese nicht im unmittelbarem Zusammenhang mit Schulferien liegt. Bitte sprechen Sie hier rechtzeitig Ihre Klassenleitung an.

 

F: Unsere Religionsgemeinschaft hat nächsten Monat einen wichtigen Feiertag. Wir möchten diesen unbedingt mit unserem Kind feiern. Kann mein Kind hierzu von der Schule befreit werden?

A: Bitte nehmen Sie hierzu vorher rechtzeitig Kontakt mit der Klassenleitung Ihres Kindes auf. Ihre Klassenleitung wird sie dann über die Möglichkeiten informieren. – Ein Anruf am Vormittag des Festes reicht als Entschuldigung nicht aus. Bitte informieren Sie uns vorher. Bei Nichtbeachtung müssen Sie damit rechnen, dass das Fehlen Ihres Kindes als unentschuldigter Fehltag gezählt wird.

 

F: Wie kann ich mein Kind vom Schwimmunterricht abmelden?

A: Gar nicht. Der Schwimmunterricht ist ein Lernfeld des Unterrichtsfaches Sport. Da die Schulpflicht gilt, besteht grundsätzlich keine Möglichkeit sein Kind von bestimmten Unterrichten abzumelden.

 

F: Kann ich Arzttermine mit meinem Kind am Vormittag machen?

A: Nein. Es gilt die Schulpflicht, von der in der Regel keine Ausnahmen gemacht werden können. Sollte ein dringender, unaufschiebbarer Termin vorliegen, nehmen Sie bitte rechtzeitig im Voraus mit Ihrer Klassenleitung Kontakt au

3

Offene Ganztagsschule, Mittagessen

F: Mein Kind nimmt an der offenen Ganztagsschule teil. Kann ich es nach dem Mittagessen um 14:30 Uhr abholen?

A: Nein. Dies ist gemäß eines Erlasses der Kultusministeriums grundsätzlich nicht möglich, da es sich bei einer Ganztagsschule um ein Bildungsangebot handelt und nicht um ein Betreuungsangebot eines Hortes.

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Ankommen in der Schule

F: Wenn die erste Schulstunde um 8:15 Uhr beginnt, reicht es doch aus, wenn mein Kind um 8:15 Uhr die Schule betritt, oder?

A: Bitte bedenken Sie, dass Ihre Kinder sich noch umziehen müssen. Besonders im Winter müssen viele Kleidungsstücke ausgezogen und ordentlich abgelegt und die Hausschuhe angezogen werden. Dies braucht erfahrungsgemäß einige Zeit. Schicken Sie Ihr Kind also bitte rechtzeitig zur Schule. Ein Kind, das den Tag mit Stress und Hektik beginnt, wird Schwierigkeiten haben, sich auf die schulischen Anforderungen einzulassen.

 

F: Wann wird die Schule geöffnet?

A: Unsere Frühaufsicht öffnet die Türen um 8:00 Uhr.

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Hitze, Regen, Wind, Sturm, Schnee, Eis

F: Wann gibt es Hitzefrei?

A: Die niedersächsischen Grundschulen sind gemäß eines Erlasses des Kultusministeriums verlässlich. Das bedeutet, dass die Eltern sich darauf verlässen, dass ihr Kind bis 13:00 Uhr in der Schule ist. Demnach gibt es an unserer Schule in der Regel kein Hitzefrei. Selbstverständlich suchen die Lehrkräfte bei starker Hitze nach Möglichkeiten in kältere Räume oder in den Schatten auf dem Schulgelände auszuweichen.

 

F: Es hat stark geschneit. Fällt die Schule aus?

A: Die Landeshauptstadt Hannover entscheidet bei extremen Wetterlagen über den Ausfall der Schule. Aufgrund der geografischen Lage sowie des sehr guten Netzes an öffentlichen Verkehrsmitteln, gibt es in der Regel keinen Unterrichtsausfall aufgrund von Schnee, Eis oder ähnlichen Wetterlagen. Achten sie dennoch auf Durchsagen im Radio oder schauen sie auf die Internetseite http://www.vmz-niedersachsen.de/wissenswertes/schulausfall/ 

Über Facebook, Twitter, WhatsApp, … verbreitete Informationen über Schulausfälle haben keine Gültigkeit!

 

F: Es soll heute regnen. Kann mein Kind in der Pause im Klassenraum bleiben?

A: Wir sind der Überzeugung, dass Kinder Bewegung und frische Luft benötigen und dies für das Lernen äußerst wichtig ist. Daher haben wir seit langer Zeit die Regelung, dass alle Eltern ihre Kinder stets mit wetterangepasster Kleidung in die Schule schicken, damit die Kinder in die Pause gehen können. Nur bei Starkregen, der in Hannover äußerst selten auftritt, wird per Durchsage in den Klassen auf die „Regenpause“ hingewiesen.

6

Kontaktaufnahme mit einer Lehrkraft

F: Wann kann ich die Lehrkraft meines Kindes sprechen?

A: Uns sind Gespräche wichtig, daher halten wir es für notwendig uns dafür ausreichend Zeit zu nehmen. Bitte schreiben Sie eine Mitteilung in das Mitteilungs- oder Hausaufgabenheft ihres Kindes oder legen sie eine Notiz in die Postmappe ihres Kindes. Gerne können Sie uns auch eine E-Mail schreiben. Die Lehrkraft wird sich dann bei Ihnen melden. – Wenige Augenblicke vor Unterrichtsbeginn kann niemals ausreichend Zeit für ein wichtiges Gespräch sein. Die Lehrkräfte sind dann auf dem Weg in die Klassen, in denen die Kinder die Lehrkraft erwarten, damit der Unterricht pünktlich begonnen werden kann.

7

Finanzielle Schwierigkeiten

F: Ich kann die Kosten für einen Ausflug nicht bezahlen, weil ich diesen Monat kein Geld mehr habe. Was mache ich?

A: Bitte suchen Sie rechtzeitig das Gespräch mit der Klassenleitung Ihres Kindes. Ihr Anliegen wird vertraulich behandelt und Sie werden sicherlich gemeinsam eine Lösung finden.

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Fehlende Materialien, fehlendes Frühstück, Betreten der Schule

F: Mein Kind hat eine Brotdose/Materialien vergessen. Wie kann ich ihr/ihm die Brotdose/Materialien bringen?

A: Gar nicht. Sollte ein Kind versehentlich ohne Verpflegung in die Schule kommen, hat es bislang in allen Klassen gut funktioniert, dass viele Kinder ihr Essen teilen bzw. ein Stück abgeben. Außerdem ist uns die Selbständigkeit der Kinder sehr wichtig. Wer also einmal mit leerer Brotdose in der Schule war, wird es zukünftig sicher nicht vergessen. Fehlende Materialen können in Ausnahmefällen ebenso durch die Klassengemeinschaft aufgefangen werden.

 

F: Mein Kind trödelt nach dem Schulschluss immer so. Wie komme ich in die Schule, um es vor dem Klassenraum abzuholen?

A: Gar nicht. Wir haben über viele Jahre sehr gute Erfahrungen mit der „elternfreien Schule“ gemacht. Wir achten sehr darauf, dass alle Eltern vor unserem Eingang warten und sprechen alle Erwachsenen an, die sich sowohl bei Unterrichtsende wie auch während der Unterrichtszeit im Gebäude aufhalten.

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